Mobbingprävention

Mobbingprävention

Die FakeNews-Demokratie - sind wir schon so weit?

Die FakeNews-Demokratie - sind wir schon so weit?

UE 4, Wintersemester 2022/23

Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsschulen und ihre Relevanz als ruḫṣa für die religiöse Praxis der SuS

LV-Nummer
9570104024
Meine persönlichen Merkliste(n):


In der religiösen Praxis von Muslim:innen hat die Rechtsschulzugehörigkeit eine pragmatische Funktion. Denn nahezu jede religiöse Handlung besitzt ein Anweisungssystem. Für die Gläubigen stellen diese Normen einen Referenzrahmen dar und erleichtern die religiöse Praxis. Doch was passiert, wenn es in der Umsetzung aufgrund verschiedener Umstände zu Schwierigkeiten kommt? Welche Möglichkeit bietet die Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsschulen an? Ist es erlaubt, der Norm einer anderen Schule als Ausnahmeerlaubnis (ruḫṣa) zu folgen? In dieser Fortbildung werden diese Fragen nach einer prägnanten theoretischen Einführung anhand von Praxisbeispielen aus dem IRU behandelt.
Mehr Informationen
Zielgruppen Pädagog/inn/en
Religion-Schwerpunkte Theologie / Religionspäd.
Inhaltliche Hauptkategorien Religion
Schularten AHS Unterstufe, BMHS kaufmännisch, Mittelschulen, Volksschule, BMHS techn./gew./kunstg., Polytech./Fachmittelschule, AHS Oberstufe, BMHS humanberuflich, Sonderschule/inkl. Klassen
Organisationsformen Einteilige Lehrveranstaltung